Durch den Melodika-Unterricht entsteht der erste Kontakt zu Noten und Tasten. Die einfache Handhabung des Instruments erleichtert das Erlernen der musikalischen Grundkenntnisse und führt schnell zu ersten Erfolgen. Klang- und Klatschgeschichten wecken die eigene Kreativität und den Spaß am Musizieren.
Alter: ab 5 Jahren
Unterricht findet in der AWO Teningen statt durch unseren Ausbilder Uroš Svete
Akkordeon/Keyboard-Unterricht
Die Vorbildung aus der musikalischen Früherziehung ist zwar ein großer Vorteil, aber selbstverständlich keine Bedingung um Akkordeon oder Keyboard erlernen zu können. Das Instrument wird spielerisch erlernt und der Unterricht individuell gestaltet. Leihinstrumente (Akkordeon) stehen zur Verfügung.
Alter: ab 5 Jahren
Unterricht findet in der AWO Teningen statt durch unseren Ausbilder Uroš Svete
Der Unterricht findet momentan immer dienstags statt.
Aktuelle Preise gültig ab 01.05.2026
Mitgliedschaft im Verein
Einzelmitgliedschaft ab 18 Jahren: 15,00 €
Familienmitgliedschaft: 22,00 €
(Kinder unter 18 Jahren können nur über die Familienmitgliedschaft beitreten.)
Die Mitgliedschaft im Verein ist Voraussetzung zur Unterrichtsteilnahme.
Leihgebühr Instrument
Anfängerinstrument 6,00 € / Monat Folgeinstrument 7,00 € / Monat
Ausbildungsbeitrag pro Monat/Pers.
Unterrichtszeit pro Woche Einzelunterricht 30 min 58,00 € / Monat
2er Gruppe / pro Pers. 30 min 37,00 € / Monat
Einzelunterricht 45 min 87,00 € / Monat
2er Gruppe / pro Pers. 45 min 55,00 € / Monat
!!! Die monatliche Unterrichtsgebühr ist eine durch 12 geteilte Jahresgebühr. !!!
Während der Schulferien sowie an Feiertagen findet kein Unterricht statt, ohne dass die
Zahlungspflicht erlischt. Dem Ausbilder wird ein Fehltag pro Jahr (aus triftigen Gründen)
gewährt, falls ein Vor- oder Nachholen terminlich nicht möglich ist.
Kündigungsfristen:
Die Kündigung des Unterrichtsvertrags muss schriftlich erfolgen mit einer Frist von 3 Monaten zum 01. März / 01. Juni / 01. September / 01. Dezember.
In der Probezeit zu Beginn (= 4 Wochen) gilt eine Kündigungsfrist von 1 Woche zum Ende der Probezeit.
Die Vereinsmitgliedschaft muss separat gekündigt werden. Diese kann jederzeit
ausgesprochen werden, wird jedoch erst zum Ende des Kalenderjahres wirksam.
